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LIZENZVEREINBARUNG

ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM
UND VOLLSTNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN!

I.   Nutzungsbedingungen
II.  Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen
III. Haftungsbeschrnkung und Gewhrleistung
IV.  Allgemeines, Teilgltigkeit und Gerichtsstand


I. Nutzungsbedingungen

Mit dem Erwerb der Nutzerlizenz fr die o.g. Software
erwerben Sie das Recht zur Nutzung der Software. 
Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum des Herstellers. 
Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software 
von einer Person auf einem Rechner. Soll die Software auf mehreren 
Rechnern genutzt werden, muss fr jede Installation eine eigene 
Nutzerlizenz erworben werden.

Das Vermieten, Verleihen oder die Abnderung der Software ist 
nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der 
Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung 
der Interoperabilitt eines unabhngig geschaffenen Computer-
programms erforderlich sind, zu erhalten.

Handelt es sich bei der o. g. Software um eine zeitlich befristete 
Version (Shareware), so darf diese nach Ablauf des Testzeitraumes 
nicht weiter verwendet werden. Manipulationen am Programm selbst, 
am Betriebssystem und/oder der Einsatz von Software, die eine 
uneingeschrnkte Weiternutzung des Programms ermglichen, sind 
unzulssig und werden strafrechtlich verfolgt.

II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen

Die o. g. Software ist nicht zum Einsatz auf Systemen bestimmt, 
die in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, im medizinischen oder 
diagnostischen Bereich oder zur Produktions- oder Prozesssteuerung
verwendet werden, sowie auf Systemen, die mit solchen Systemen 
vernetzt sind.


III. Haftungsbeschrnkung und Gewhrleistung

Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software, 
mit der Sie Daten bearbeiten mchten, die einen wirtschaftlich 
relevanten Wert darstellen, zunchst mit wertlosen Daten oder 
speziellen Testdaten testen.

Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfgung
gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen
zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht
vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet 
werden knnen, kann vom Hersteller keine Gewhrleistung fr das 
korrekte Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung 
oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck bernommen werden.

Der Hersteller bernimmt keine Gewhrleistung fr Mngel oder 
Schden, die auf eine Vernderung der Software durch Dritte 
oder eine nicht den in der Dokumentation genannten Funktionen 
entsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation 
zurckzufhren sind. In diesen Fllen bernimmt der Hersteller 
insbesondere keine juristische Haftung fr Folgeschden.

Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet, 
eine nachvollziehbare und nachprfbare Beschreibung des Mangels 
zur Verfgung zu stellen. Die Gewhrleistungsfrist betrgt 
24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an.
Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb 
eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen 
Mangels fhrt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag 
zurckzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebhr zu verlangen. 
Weitere Ansprche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.

Schadenersatzansprche gegenber dem Hersteller sind ausgeschlossen,
sofern sie nicht auf grob fahrlssigen oder vorstzlichen 
Pflichtverletzungen des Herstellers oder eines seiner 
Erfllungsgehilfen beruhen.

Diese Haftungsbeschrnkung gilt fr alle Schadensersatzansprche
des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie erfasst 
jedoch nicht Schden, fr die eine gesetzlich zwingende Haftung 
besteht. Fr sonstige mittelbare Schden, Mngelfolgeschden oder 
entgangenen Gewinn haftet der Hersteller nur in der vorstehend 
beschrnkten Weise.


IV. Allgemeines, Teilgltigkeit und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche
UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale 
of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand fr alle Streitig-
keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung 
der Software ergeben ist ausschlielich Oldenburg (Deutschland). 
Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer 
an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder
teilweise rechtsunwirksam oder lckenhaft sein oder werden, so 
wird hierdurch die Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt.

Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch 
den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.

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